Für eine konsumentenfreundliche Entsorgung
Im September 2024 hat der Stadtrat die seit 2004 an alle Haushalte der Stadt Zürich verteilten Entsorgungs-Coupons abgeschafft. Die FDP hat sich, zusammen mit AL, GLP, Mitte/EVP und SVP, im Gemeinderat erfolgreich gegen die Abschaffung gewehrt. Die Aufsichtsbeschwerde des Stadtrats gegen den Beschluss des Gemeinderats wurde vom Bezirksrat am 25. September 2025 abgewiesen. Trotzdem weigert sich Stadträtin Simone Brander (SP) weiterhin, den nunmehr rechtskräftigen Beschluss des Gemeinderats umzusetzen.
Pressespiegel
Ausgangslage
Die Stadt stellt ihr Entsorgungskonzept auf neue Beine. Dazu hat der Stadtrat mehrere Weisungen erlassen, mit denen der Abfall und das aus der Entsorgung resultierende CO2 vermindert werden soll:
- Mit dem Pilotprojekt "Josy" (Weisung 2024/456) soll die Reparatur- und Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
- Mit dem mobilen Recyclinghof ("MRH"; Weisung 2024/455) sollen die alten Cargo- und E-Trams an bis zu 30 Standorten durch motorisierte und mobile Abgabe- und Tauschplätze ersetzt werden.
Beiden Weisungen liegt der gleiche Gedanke zugrunde: Die Stadtbevölkerung soll mit planwirtschaftlichen Mitteln dazu gebracht werden, weniger Abfall zu produzieren. Konkret soll insbesondere die Sperrgutentsorgung erschwert und verteuert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die durch den Stadtrat geplante Abschaffung der Entsorgungs-Coupons zu sehen.
Stadtrat will Entsorgung erschweren
Die Verwaltung will keine konsumentenfreundliche Entsorgung. Sie will vielmehr die "letzte Entsorgungsmeile" verteuern. Damit, so die Hoffnung, entstehe weniger Abfall und CO2, was die Stadt dem selbst gesetzten Ziel Netto-Null 2040 näherbringen soll. Die Logik geht aber nicht auf: Abfall und das daraus resultierende CO2 ist nicht eine Folge der Entsorgung, sondern des Konsums. Niemand kauft heute ein Sofa für 1'500 Franken nicht, bloss weil die Entsorgung in 10 Jahren noch zusätzliche 80 Franken kostet.
Um die gemessene Abfallmenge zu reduzieren, wird Werbung verboten und die legale Entsorgung erschwert. Neu soll nur noch jenes Sperrgut gratis entsorgt werden, welches man selbst zum dezentral gelegenen, mobilen Recyclinghof (MRH) tragen kann. Das angestrebte (ideologisierte) Entsorgungssystem ist unpraktisch und diskriminiert insbesondere ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
FDP will konsumentenfreundliche Entsorgung
Die FDP setzt sich für eine einfache und günstige Entsorgung ein, die sich nach den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten richtet. Denn nur mit positiven Anreizen lässt sich die Recyclingquote steigern und illegale Entsorgung verhindern. Die Lösung des Stadtrats ist ein ökologisches Eigentor; es entsteht eine neue öko-soziale Baustelle. Statt Abfall zu reduzieren wird Abfall einfach anders entsorgt. Menschen mit Geld werden private (kostenpflichtige) Angebote nutzen, Menschen ohne Geld werden mit ihrem Sperrgut den Keller füllen oder diesen in einer anderen Gemeinde oder schlimmstenfalls illegal entsorgen.
Gemeinderat stimmt Vorschlag der FDP zu
Aus diesen Überlegungen hat sich die FDP im Gemeinderat für die Beibehaltung der Entsorgungs-Coupons eingesetzt. Mit einem Postulat wurde die Beibehaltung gefordert. In der Sachkommission brachte die FDP zudem den Dispositiv-Antrag zur Weisung 2024/455 (Mobiler Recyclinghof) ein. Diese nahm die Forderung des Postulats auf und wurde von einer Mehrheit der Kommission unterstützt. Der Stadtrat rügte in der Folge eine Verletzung der Einheit der Materie und der Beschlussform. Schon in der Kommission mussten die FDP-Vertreter Emanuel Tschannen und Sebastian Vogel deshalb rechtlich argumentieren und insgesamt zwei privat bezahlte Rechtsgutachten einreichen. Der Einsatz hat sich gelohnt: Die Kommission und nun auch der Gemeinderat haben den Antrag der FDP unterstützt.
Stadtrat vs. Gemeinderat
In der Debatte im Gemeinderat bezeichnete Stadträtin Simone Brander den Antrag der FDP als "Kuckucksei" und das Vorgehen der FDP als in die "Suppe spucken und sie dann servieren". Sie bezifferte den Einnahmeverzicht auf 27 Millionen Franken und stellte eine Volkabstimmung in Aussicht.
Die Aufsichtsbeschwerde des Stadtrats gegen den Beschluss des Gemeinderats wurde am 25. September 2025 durch den Bezirksrat abgewiesen. Damit wurde der Beschluss des Gemeinderats rechtskräftig. Trotzdem weigert sich SP-Stadträtin Simone Brander, den Beschluss des Gemeinderats umzusetzen.
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